Straßenverkehr in Frankreich

Die nachfolgenden Straßenverkehrsgesetze von Frankreich sind im franzöischen Verkehrsgesetzbuch „Code de la Route“ verankert.

Frankreich selbst verfügt über ein sehr gutes Auto- und Straßenbahnnetz mit einer geringen Verkehrsdichte. So mögen Sie es vielleicht kaum glauben aber selbst zur Sommerzeit, wenn Städte wie Paris nur so von Touristen bevölkert zu sein scheinen, werden Sie stets den ein oder anderen Parkplatz finden. Sie sollten lediglich die Stadtautobahn „Peripherique“, in die alle Autobahnen nach Richtung Paris münden, zur Rush-Hour lieber mit Ihrem Mietwagen meiden.

Wer bereits schon einmal in Frankreich war, wird feststellen das es bei weitem nicht so geordnet & geregelt zu geht wie im deutschen Straßenverkehr. Wundern Sie sich also nicht, wenn einige Autofahrer Sie auch mal von rechts überholen und ihrem Blinker seltener benutzen. Aus diesem Grund halten Sie am besten immer einen sicheren Abstand zu ihrem Vordermann und stets die Augen offen, denn dann werden Sie nicht nur einen erlebnisreichen sondern auch sicheren Urlaub im schönen Frankreich haben! Doch trotz der ungewöhnlichen Fahrweise, gelten Franzosen dennoch als sehr rücksichtsvolle und ruhige Autofahrer. Hier könnte Albert Einsteins Zitat wohl sehr gut zutreffen:

,,Nur ein Genie beherrscht das Chaos“ (A. Einstein)

Tempolimit

Für Autofahrer gelten in Frankreich folgende Tempolimits:

  • Auf AutobahnenAutoroute (A plus Nummer)“ maximal 130km/h gefahren werden -> bei Nässe gilt 110km/h
  • Auf Schnellstraßen „Route Nationale (N plus Nummer)“ maximal 110km/h
  • Auf Landstraßen Route Départementale (D plus Nummer)“ maximal 90km/h -> bei Nässe gilt 80km/h
  • Innerorts gelten maximal 50km/h
  • Die zulässige Höchstgeschwindigkeit mit Schneeketten beträgt 50 km/h

Für Motorräder gelten folgende Höchgeschwindigkeiten:

  • Auf Autobahnen gilt ein Tempolimit von 130 km/h -> bei Nässe 110km/h!
  • Außerorts: 90 km/h und 80 km/h auf sonstigen Straßen
  • Innerorts gelten maximal 50 km/h

Wichtiger Hinweis: Fahranfänger müssen jeweils 20km/h langsamer fahren als die angegebene Höchstgeschwindigkeit. Als Fahranfänger gilt, wer seinen Führerschein weniger als 2 Jahre besitzt.

Mitführpflichten

Für Frankreich gelten ähnlich wie in Deutschland ein paar Vorschriften darüber, was Auto- und Mietwagenfahrer mit sich führen müssen. Beachten Sie, dass das Mitführen dieser Dinge Ihre Pflicht ist und das Sie bei Nichtbeachtung bzw. Nichtmitnahme mit einer Geldstrafe rechnen können, wenn sich bei einer Verkehrskontrolle in Frankreich rausstellt, dass Sie Ihren Pflichten nicht nachgekommen sind.

Warnwestenpflicht

Ihr Mietwagen muss mit mindestens einer reflektierenden Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) ausgerüstet sein. Tipp: Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob ihr Mietwagen mit einer Warnweste ausgestattet ist, können Sie sich im Vorfeld bei Ihrer Autovermietung informieren oder zur Not einfach Ihre eigene Warnweste aus Ihrem Privatauto einstecken.
Sollten Ihre Mitfahrer nach einem Unfall oder einer Panne das Fahrzeug verlassen, so müssen auch diese eine Weste tragen. Für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge, wie Motorrad- oder Quadfahrer gilt keine Pflicht, eine Warnweste zu tragen. Allerdings gilt für Fahrradfahrer: Wer nachts mit dem Fahrrad oder bei schlechter Sicht außerhalb geschlossener Ortschaften unterwegs ist, muss ebenfalls eine Warnweste tragen.

Kindersitze

Kinder unter 10 Jahre müssen in Frankreich im Auto mit einem geeigneten Kindersitz (ECE-Regelung Nr.44) gesichert sein. Darüber hinaus gilt, das Kinder mindestens 10 Jahre alt sein müssen, um auf dem Beifahrersitz mitfahren zu dürfen.

Weitere Mitführpflichten

Als weitere Mitführpflicht gilt die am 1. Juli 2012 eingeführte Mitführpflicht von Alkoholtestsets in jedem Kraftfahrzeug (Ausnahme Kleinkrafträder). Mit dem am 1. März 2013 in Kraft getretenen Dekret Nr. 2013-180 wurde die Vorschrift des französischen Straßenverkehrsgesetzes dahingehend gelockert, dass zwar grundsätzlich weiterhin ein Alkoholtestset mitzuführen ist, das Nichtmitführen jetzt aber nicht mehr mit einem Bußgeld geahndet wird.

Hinweis: Die Alkohol-Einwegtests können in Frankreich in Apotheken oder an den Autobahn-Raststätten gekauft werden.

Vorfahrtsregelung

In Frankreich gilt grundsätzlich „Rechts vor Links“, es sei denn, es ist ein Stopp-Schild bzw. eine weiße Haltelinie vorhanden, die diese Regelung somit aufhebt. Vorfahrtstraßen enden an den Ortsschildern.

Vorsicht:

  • Die Haltelinien sind manchmal schwer zu erkennen – auch Nebenstraßen sind oft vorfahrtberechtigt!
  • Straßenbahn hat immer Vorfahrt
  • Die Busspuren dürfen nicht zum Ffahren benutzt werden
  • Auf schmalen Bergstraßen ist immer das bergauffahrende Fahrzeug vorfahrtberechtigt

Vorfahrtsregelung am Kreisverkehr

Wenn Sie mit Ihrem Mietwagen in einen Kreisverkehr einfahren wollen, dann haben Sie grundsätzlich Vorrang. Außer es gibt ein Verkehrszeichen, dass die Vorfahrt ändert („Vous n’avez pas la priorité“/Sie haben keine Vorfahrt). In den allermeisten Fällen wird den sich im Kreis befindlichen Fahrzeugen die Vorfahrt durch ein Schild gewährt. In einem mehrspurigen Kreisverkehr haben Fahrzeuge auf den Innenspuren Vorrang. Fahrzeuge die sich hier im äußeren Kreis befinden, müssen darauf Rücksicht nehmen.

Überholen

Für das Überholen in Frankreich gilt, dass nur PKW’s und andere Verkehrsteilnehmer links überholt werden dürfen. Zudem ist bis zum Ende des Überholvorgangs der Blinker zu setzen. Straßenbahnen sollten ebenfalls immer rechts überholt werden. Ausnahmen gibt es lediglich in Einbahnstraßen. Hier ist das Überholen auch links gestattet.

Besonderheiten an Ampeln

In Frankreich gibt es an Ampeln gewisse Besonderhalten zu beachten.

Ampeln im Allgemeinen

Gewöhnungsbedürftig ist, das bei Lichtzeichenanlagen auf „Rot“ direkt „Grün“ folgt. Was ebenfalls etwas gewöhnungsbedürftig sein sollte, ist, dass es an Ampeln keine Haltelinien gibt. Franzosen orientieren sich an der kleinen Zusatzampel auf Augenhöhe.

Gegenverkehr

So bedeutet beispielsweise ein Rotlicht in Kreuzform auf der gegenüberliegenden Straßenseite, dass der entgegenkommende Verkehr „Rot“ hat. Haben Sie selbst eine grüne Ampel so ist zügiges Linksabbiegen möglich, wobei Fußgänger immer Vorrang haben.

Abbieger

Eine auf rot geschaltete Ampel mit einem gelb blinkenden Pfeil zeigt, dass in die durch den gelben Pfeil angezeigte Richtung weiter gefahren werden darf. der Querverkehr jedoch Vorfahrt hat.

Halten und Parken

Das Parken in vielen Städten und Gemeinden in Frankreich kann eingeschränkt sein: je nach Zone der Stadt, Tageszeit, Wochentag oder sogar ob es ein gerades oder ungerades Datum ist.

Parkende Autos in Paris, Frankreich

In vielen französischen Städten ist das Parken auf einer Straßenseite erlaubt, die Straßenseite kann jedoch variieren: So ist z. B. das Parken in der ersten Monatshälfte (1. Bis 15. Eines Monats) nur auf der Straßenseite mit den ungeraden Hausnummern gestattet, in der zweiten Monatshälfte dann auf der Straßenseite mit geraden Hausnummern. Die französische Bezeichnung dafür ist „Stationnement alterné semi-mensuel“ und ist durch entsprechende Schilder gekennzeichnet. Auch sogar wöchentlich oder täglich kann die Straßenseite auf der geparkt wird wechseln. Die Bezeichnung lautet dann „Coté stationnementJours Pairs (gerade Tage) oder Jours Impairs (ungerade Tage)“.

Folgende Kennzeichnung sollten Sie jedoch für Frankreich durchgehend beachten:

Blaue Markierungen auf der Straße oder am Bordsteinrand: Diese weisen auf das begrenzte und kostenlose Parken mit Parkscheiben in den sog. “ Zones Bleues“ hin.

Eine gelbe, gestrichelte Linie am Fahrbahnrand: Das bedeutet Parkverbot. Man darf hier nur kurz halten, zum Ein – und Aussteigen, jedoch nicht parken.

Durchgezogene gelbe Streifen: Das bedeutet absolutes Halteverbot.

Hinweis: Beachten Sie, dass das Parken vor Polizeistationen, Postämtern und Krankenhäusern prinzipiell in Frankreich verboten ist. Das Parken und Halten unter Brücken sowie das Parken in Tunnels oder Unterführungen ist ebenfalls verboten. Aufgepasst: Ordnungswidrig geparkte Fahrzeuge werden entweder mit einer Autokralle versehen oder gleich abgeschleppt.

Parkerleichterungen für Schwerbehinderte

Sie können auch mit Ihrem deutschen Schwerbehindertenausweis (mit Rollstuhlfahrersymbol) Parkerleichterungen in Frankreich in Anspruch nehmen. Für Fahrzeuge von Behinderten gibt es speziell gekennzeichnete Parkplätze.

Infos zu EU-Behinderten-Parkausweisen

Dieser extra Parkausweis ist ein standardisierter EU-Ausweis für Menschen mit Einschränkungen, der überall in der EU genutzt werden darf und anerkannt ist. Er berechtigt so zum kostenlosen Parken auf Behindertenparkplätzen in Frankreich. Sie können ihn über Ihr Bürgerbüro des Wohnsitzes oder beim Ihrem Straßenverkehrsamt zu beantragen. Für das Parken in Parkhäusern wird den Inhabern der EU-Parkausweise oft ein zusätzlicher Rabatt gewährt.

Besondere Verkehrszeichen und Hinweisschilder verstehen

Für den französischen Straßenverkehr existieren, ähnlich wie in Deutschland, eine Menge Verkehrszeichen und Hinweisschilder. Für Ihren Frankreich Urlaub mit dem Mietwagen ist es also wichtig, dass Sie die folgenden französischen Hinweise auf Schildern verstehen und wissen, was die deutsche Übersetzung ist.

Französisch

Toutes Directions

Deutsch

alle Richtungen

Rappel Erinnerung, Mahnung oder Hinweis (meist in Verbindung mit Tempolimits)
Ralentir

Chaussée déformée

langsam fahren

Schlechte Fahrbahndecke

Centre Ville

Office de tourisme

zur Stadtmitte

Fremdenverkehrsbüro

Déviation Umleitung
Passage interdit

Interdiction de stationner

Durchfahrt verboten

Halten/ Parken verboten

Serrez à droite Rechts halten
Vous n’avez pas la priorité „Sie haben keine Vorfahrt“
Fin d’interdiction de dépasser

BIS

Ende des Überholverbots

Nebenstrecke oder auch alternative Route

Bis (in Verbindung mit folgendem Wort) Itinéraire

Aire de…

Travaux

Ausweichstrecke/ Umfahrung

Rastplatz

Baustelle

Alkohol am Steuer

Die Alkoholgrenze in Frankreich liegt bei 0,5 Promille. Denken Sie daran das ein Alkoholtestgerät zu Ihrer Mitführpflicht zählt! Das Gerät kann anschließend nur einmal verwendet werden. Sie können diese Geräte in jeder französische Apotheke oder Autobahn Raststätte erhalten.

Telefonieren am Steuer

Das Telefonieren mit dem Handy bzw. Smartphone am Steuer ist in ganz Frankreich strikt untersagt und wird mit Bußgeldern ab 35€ belegt, wenn Sie erwischt werden. Lediglich das Telefonieren mit Freisprecheinrichtung ist gestattet.

Anschnallpflicht

In ganz Frankreich herrscht Anschnallpflicht für alle Insassen eines Fahrzeuges.

Verhalten bei einem Unfall oder Panne

Für Autobahnen gilt: Fahrer und alle Fahrzeuginsassen müssen sich bei einer Autopanne oder Unfall unverzüglich und auf direktem Weg hinter die Leitplanke begeben. Nach französischem Straßenverkehrsrecht ist es Personen nicht erlaubt, sich zu Fuß auf der Autobahn (einschließlich Pannenstreifen) zu bewegen. Aus diesem Grund ist es in Frankreich auch verboten, nach einer Panne oder einem Unfall auf der Autobahnen ein Warndreieck aufzustellen.
Für Landstraßen gilt: Das Aufstellen des Warndreiecks ist hingegen auf Landstraßen und innerorts nicht nur zulässig, sondern sogar fest vorgeschrieben.
Verhalten für private Autofahrer mit eigenem PKW: Bei Personenschäden ist in jedem Fall die französische Polizei zu rufen (Nummer Siehe unten). Bei Sachschäden ist die Verwendung des „Europäischen Unfallberichts“ zu empfehlen (Diese können Sie z. B. in den ADAC Geschäftsstellen mehrsprachig erhalten). Sachschäden werden generell nicht von der französischen Polizei protokolliert.
Verhalten für Mietwagenfahrer: Bei Personenschäden ist in jedem Fall zunächst die französische Polizei zu rufen (Nummer Siehe unten) und anschließend Ihre Mietwagenfima zu kontaktieren. Ihre Mietwagenfirma müssen Sie zudem auch bei Sachschäden anrufen und darüber informieren. Diese wird mit Ihnen die Versicherungsangelegenheiten klären und Ihnen gegebenenfalls ein neues Mietauto für Ihre Reise durch Frankreich bereitstellen.
Rufnummer der Polzei in Frankreich: 17
Rufnummer der Feuerwehr in Frankreich: 18

Abschleppen

Auf Frankreichs Autobahnen gilt: Privates Abschleppen auf Autobahnen ist verboten.

Wissenswertes

  1. Französische Fahrzeuge brauchen keinen Verbandskasten mit sich führen.

2. An den Autobahnen in Frankreich gibt es…

  • alle 10 km Rastplätze.
  • alle 30- 40 km Tankstellen sowie Autobahnrestaurants.
  • alle 100 km gibt es Motels.

3. In den Zeiten von Mo – Fr zwischen 7.30 Uhr bis 9 Uhr und abends zwischen 5.30 Uhr und 7.30 Uhr herrscht besonders stockender Stau.

[Fotos: Pixabay]