Ratgeber: Zwei hilfreiche Tipps zur Mietwagenbuchung vom AvD

Eine unbeschwerte Mietwagenfahrt auf dem Highway.

News – Gerade erst ist Ostern vorbei, steht auch schon Pfingsten vor der Tür. Für viele beginnt jetzt die Urlaubssaison. Rechtzeitig dazu, hält der AvD einige hilfreiche Tipps für Sie bereit.

Meist ist der Frühjahr in Deutschland noch recht kalt, also zieht es viele gerade zur Pfingstzeit in den Süden. Damit Sie jedoch auch in der Urlaubsregion mobil sein können, bietet sich die Buchung eines Mietwagens an. Doch bei der Buchung gibt es das ein oder andere Detail zu beachten. Der Automobilclub von Deutschland (kurz: AvD) gibt zum Thema Leihwagenbuchung einige Tipps mit auf dem Weg, damit Ihr Urlaub erholsam und der Mietwagen nicht zur Kostenfalle wird.

Deutscher Gerichtsstand bei Buchung über deutschem Vermieterportal

Der AvD rät ganz klar dazu, die Preise für die Mietwagenbuchung bereits vorab im Internet zu vergleichen. Helfen können dabei oftmals sogenannte Mietwagen Preisvergleichssysteme, die die verschiedenen existierenden Mietwagenvermieter live abfragen & die Angebote schließlich übersichtlich auf einem Blick bündeln. Wer ein Schnäppchen bei einem deutschen Anbieter ergattern konnte, ist darüber hinaus auch im Vorteil, da bei Rechtsstreitigkeiten auch das deutsche Recht greift und gilt. Schwieriger wird es dagegen bei der Buchung im Ausland, warnt die AvD. Da hier das ausländische Gesetz im Streitfall zum Einsatz kommt.

Zudem sollten Sie stets auf einen ausreichenden Versicherungsschutz achten. Da dieser nicht immer auf den ersten Blick im Grundpreis mit enthalten ist. Der AvD rät zu Teil- besser noch Vollkaskoschutz ohne Selbstbeteiligung – dies sei eine sinnvolle Investition. Bereits kleinere Schäden zwischen 300 und 1000 Euro sind damit komplett abgedeckt, ohne dass die Miete dadurch ungebührlich nach oben schnellt.

Aber Achtung: Oft sind bei manchen Vollkaskoverträgen spezielle Schäden wie beispielsweise an Reifen oder Unterboden ausgeschlossen. Hier sollte das Angebotsinhalt genauestens überprüft werden.

Übergabeprotokoll erstellen lassen

Darüber hinaus sollten Sie mit ihrem Autovermieter ein Übergabeprotokoll erstellen. Dort sollten alle bereits bestehenden Schäden dokumentiert werden. Machen Sie zusätzlich auch Fotos von den Schäden und unterschreiben Sie keinesfalls Vereinbarungen, die nicht in einer ihnen verständlichen Sprache verfasst sind. Zusätzlich rät der AvD, den Mietwagen mit vollem Tank zurückzugeben. Der Grund: Einige Vermieter stellen Ihnen sonst die Tankbefüllung zu einem höheren Preis pro Liter in Rechnung.

Für Wohnmobile gilt: Wer nur einen Führerschein der Klasse B besitzt, darf diesen auch nur bis zu einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 Tonnen fahren. Ausnahmen gelten in den USA. Für Fahrten über dem zuvor genannten zulässigen Gesamtgewicht bedarf es einen Führerschein der Klasse C1. Zudem ist das Ausstellen & Mitführen eines internationalen Führerscheins ratsam.

[Quelle:auto-service.de; Foto:Pixabay]

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Über Stefanie 74 Artikel
Mit großer Leidenschaft bereise ich bereits seit Jahren Nordamerika, insbesondere die USA. Und wenn ich einmal nicht in den USA unterwegs bin, dann versuche ich einfach den Rest der Welt zu entdecken. ;) Ich liebe es einfach Touren & Rundreisen in fremden Ländern zu planen und dann mit dem Mietwagen auf eigene Faust zu erkunden. Anderen Menschen mit meiner Erfahrung bei der Verwirklichung ihrer Reiseträume zu helfen & glücklich zu machen, sehe ich dabei als mein persönliches Ziel an - was mich täglich immer wieder aufs Neue anspornt!❤🚗👍