Inhaltsverzeichnis
News – Auch 2016 kommen wieder einige wichtige Änderungen auf Autofahrer zu, die auch Mietwagenkunden treffen. Die wichtigsten Verkehrs- und Mietwagen-News haben wir für Sie zusammengefasst. Von einer neuen Idiotentest-Regelung in Bayern bis zum Auspufflärm-Limit in Niedersachsen.
Bayern: Einführung einer obligatorischen MPU bei Alkohol am Steuer
Seit dem 01. Januar 2016 geht Bayern nun mit alkoholisierten Autofahrern härter ins Gericht. So muss laut neuer Regelung jeder, dem der Führerschein wegen Alkohol am Steuer entzogen wird, eine medizinisch-psychologische Untersuchung (kurz „MPU“ oder auch „Idiotentest“) über sich ergehen lassen.
Bisher traf die Teilnahme an der MPU nur zu, wenn der Fahrer mindestens 1,6 Promille aufwies. Folglich reicht nun schon ein geringerer Promillewert bei deutlichen Ausfallerscheinungen des Fahrzeuglenkers. Die neue Regelung beruft sich auf ein Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes.
Niedersachsen: Neues Tempoüberwachungssystem soll Temposünder stoppen
Niedersachsen wappnet sich nun gegen Raser. Das Bundesland geht im Jahr 2016 härter gegen Raser vor. Hilfe soll das neue Tempoüberwachungssystem „Section Control“ auf der Bundesstraße 6 zwischen Laatzen und Gleidingen bieten. Die Bundesstraße sei für ein hohes Unfallaufkommen bekannt.
Dabei orientiert sich Niedersachsen an unseren Nachbarländern Österreich, den Niederlanden und Italien, die bereits seit längerer Zeit computergestützte Tempokontrollen auf unfallträchtigen Strecken einsetzen. Datenschützer hingegen betrachten das neue System eher kritisch: Sie fürchten eine zu starke Überwachung bis hin zum „gläsernen Autofahrer“.
Für Mietwagenfahrer Achtung!
Wer mit einem Mietauto geblitzt wird, muss nicht nur mit einem Bußgeldbescheid, sondern auch noch mit saftigen Bearbeitungsgebühr seitens der Autovermietung rechnen!
Auspufflärmlimit
Seit 2016 sollen auch in puncto Lärmschutz striktere Maßnahmen ergriffen werden. So dürfen ab Juli 2016 besondere, separat eingebaute Abgasanlagen in PKW die Lautstärke von serienmäßig vorhandenen Auspuffen nicht mehr übersteigen. Dies betrifft vor allem besondere Abgasanlagen wie zum Beispiel Klappenauspuffe.
Das bedeutet, dass auch Autovermieter ihre Fahrzeugflotte entsprechend überprüfen und ggf. nachrüsten müssen.
Steuervorteile für Elektroauto-Besitzer sinken
Keine guten Nachrichten für E-Auto-Interessierte: Wer sein Elektroauto nach dem 1. Januar 2016 anmeldet, für den gibt es nur noch für fünf Jahre eine KFZ-Steuerbefreiung. Bisher waren es zehn steuerfreie Jahre.
Hybrid-Autos gelten zudem nicht als Elektrofahrzeuge. Für diese Autos müssen Sie folglich eine ganz normale KFZ-Steuer entrichten.
Auswirkungen auf dem E-Mietwagenmarkt: Die neue Regelung wird aller voraussicht nach dazu beitragen, dass die ohnehin geringe Zahl der Elektroautos in den Flotten der Fahrzeugvermieter wohl zurückgeht oder zumindest stagniert.
[Quelle: billiger-mietwagen.de/magazin; Fotos:Pixabay]