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Sie sind mitten in Ihrem wohlverdienten Urlaub und haben sich einen Mietwagen an Ihrem Ferienort angemietet und wollen die wunderschöne Umgebung erkunden. Und plötzlich werden Sie zum Beispiel geblitzt und stellen fest, dass Sie wohl etwas zu flott unterwegs waren. In diesem Augenblick stellen sich wohl alle Mietwagenfahrer die Frage, die einen Mietwagen angemietet haben, was passiert eigentlich mit dem Knöllchen? Und kommen hier eventuell extra Gebühren auf mich zu? Mietwagen.Tips ist den Fragen mal auf dem Grund gegangen und hat ein paar Interessante Ergebnisse für Sie zusammengetragen.
Verkehrssünder bleiben nicht ungestraft
Wer sich in einem Mietwagen irgendetwas zu schulden kommen lässt und dadurch einen Strafzettel kassiert, muss mit einer zusätzlichen Gebühr durch den Autovermieter rechnen. Die Frage, ob die Autovermieter also eine extra Gebühr für Knöllchen verlangen, kann somit also mit JA beantwortet werden. Die Frage ist nun aber, wie hoch fällt diese Gebühr aus? Die Gebühren für das Erhalten eines Knöllchens schwanken stark von Vermieter zu Vermieter.
Hohe Gebühren bei den großen Autovermietern
Die Verbraucherzentrale NRW hat zum Beispiel bei den großen Autovermietern (Avis, Buchbinder, Enterprise, Hertz und Sixt) nachgefragt und folgende Antworten erhalten, die Mietwagen.Tips nun nachfolgend übersichtlich darstellt. Zur Information: Gefragt wurde nach Bearbeitungsentgelten für Ordnungswidrigkeiten, begangen in Deutschland, Großbritannien, Spanien und Italien.
Deutschland:
- Autovermieter Hertz: 29,75€
- Autovermieter Avis: 29,75€
- Autovermieter Sixt: Über 30€ Aufschlag auf Knöllchen plus weitere 18,50€ Bearbeitungsgebühr
Mitbewerber Buchbinder liegt in Deutschland mit seinem Entgelt im Mittelfeld, entzog sich jedoch einem Auslandsvergleich. Bei Nachfrage habe man recht schwammig von „landesspezifischen Bearbeitungskosten“ gesprochen.
Ausland (Großbritannien, Spanien und Italien):
- Autovermieter Hertz: >40€; In Großbritannien bei ca. 48€
- Autovermieter Avis: >40€; In Spanien bei 42,35€ (Falschparker), In Italien 61€ (Falschparker)
- Autovermieter Sixt: >40€
- Autovermieter Enterprise: 25€ für Weiterleitungsservice aus Spanien
👉 Sixt nannte als Grund für die Höhe der Gebühr, der „mitunter erhebliche Arbeits- und Organisationsaufwand“, der bei einer Weitergabe des Strafzettels an den Verursacher entstehen könne.
Bei Carsharing sind die Gebühren für Knöllchen günstiger
Weiter haben die Verbraucherschützer auch Carsharing-Unternehmen (Cambio, Car2go, DriveNow & Stadtmobil) genauer unter die Lupe genommen. Hier ergaben sich folgende Gebühren.
Deutschland:
- Carsharing „Grüne Flotte“ in Freiburg: 5€
- Cambio: 5€
- Stadtmobil Südbaden: 7,50€
- Car2go: 10€
- DriveNow: 18€
Ausland (Großbritannien, Spanien und Italien):
- Preiswerter sind die Gebühren bei den Carsharern auch im Ausland, wo Kunden mit Knöllchen oftmals mit 10 bis 20 Euro Bearbeitungsgebühr dabei waren. Allerdings beschränkten zwei Firmen ihr Geschäft weitgehend aufs Inland.
👉 Carsharing „Grüne Flotte“: Es gehe dabei um die Vermittlung des Zeugenbogens, der nach einem Vergehen in der Zentrale der Firma eingehe. Dort müsse man dann heraussuchen, welcher Kunde zu dem Zeitpunkt das Auto gemietet habe. „Ob im In- oder Ausland ist aber egal, der Aufwand bleibt ja der gleiche“, erklärt Carmen Ruf vom Waldkircher Autohaus Schmid, das die „Grüne Flotte“ unterhält.
Zusatzgebühr umgehen oder erstattet bekommen?
Immerhin, es gibt eine Chance, dass Sie hohe extra Kosten durch die Autovermietung entgehen können. Wenn Sie bemerkt haben, dass ein Verkehrsverstoß amtlich protokolliert wurde, können Sie bei den Behörden nachfragen, ob das Knöllchen direkt an Ihre Adresse gesendet werden kann – Ohne das ein teurer Umweg zunächst über den Vermieter erfolgt. Im Normalfall weiß die Polizei, wo die entsprechende Bußgeldstelle erreicht werden kann. Sollte der Strafzettel bereits dem Autovermieter vorliegen, bleibt nur die Hoffnung auf Kulanz.
Zum Thema Kulanz sagt die Autovermietung Sixt jedoch folgendes: „Gerne nehmen wir Ihre Informationen entgegen. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass die Aufwandspauschale dennoch berechnet wird.“ Allerdings sagt der Autovermieter auch, dass man die Bearbeitungsgebühr zurückerstatte oder storniere, wenn der Mieter bei der zuständigen Behörde Einspruch gegen den Bußgeldbescheid eingelegt hat und dieser Einspruch erfolgreich verlief.
Ist der Führerschein auch im Ausland gefährdet?
👉 Wichtig: Seit dem 28.10.2010 gilt ein EU-weites Abkommen, dass es Mitgliedsländern erlaubt, Verkehrssünden auch über die eigenen Staatsgrenzen hinweg mit Geldstrafen zu ahnden. Lediglich der Führerschein bleibt unangetastet, da sich das Abkommen nur auf Geldstrafen konzentriert. Ein weiterer Trost ist auch, dass deutsche Autofahrer im Ausland auch keine Angst vor Punkten in Flensburg haben müssen.
[Quelle: badische-zeitung.de, welt.de; Foto: Pixabay]