Neue Führerscheinregelung 2017: Änderungen für LKW & Motorräder

News – Mit dem Start des Jahres 2017 haben sich auch bei den Führerscheinklassen Änderungen ergeben. Betroffen sind die Klassen C1, C1E, D1 und A2 für kleine LKW & Motorräder.

Seit dem 1.Januar 2017 gelten neue Führerscheinregelungen in Deutschland, welche die Inhaber der Klassen C1, C1E, D1 und A2 betreffen. Seit dem 28. Dezember 2016 haben diese Führerscheine nur noch eine begrenzte Lebensdauer und verfallen nach 5 Jahren sofern keine Gesundheitsprüfung zur Verlängerung der Fahrerlaubnis abgelegt wird. Ein Verstoss gegen diese neue Regelung gilt damit ab sofort als „Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis“ und wird entsprechend bestraft.

Von dieser Regelung betroffen sind rückwirkend alle ab dem 19. Januar 2013 erstmals ausgestellten Führerscheine der Klassen C1 und C1E. Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgefertigt wurden, bleiben aber weiterhin bis zum 50. Lebensjahr gültig.

Personentransport & Gesamtgewicht

Die Klasse C1 betrifft Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht zwischen 3,5-7,5 Tonnen. Bislang durfte man mit einem Füherschein der Klasse C1 auch bis zu 8 Personen befördern, ab sofort gilt die Personenzahl unabhängig vom Fahrzeuggewicht, im Gegenzug ist aber nun ein Beförderungsschein der Klasse D1 notwendig für den Personentransport.

Leistungslimitierung bei A2

Beim Motorradführerschein A2 wurde die Regelung an die in anderen anderen EU-Länder seit 2013 gültige Gesetzgebung angepasst. Stufenführerschein-Neulinge dürfen mit A2 nur noch Motorräder mit 48 PS (35 kW) fahren, wenn diese ungedrosselt nicht mehr als 95 PS (70 kW) haben.

Wie der Industrieverband Motorrad (IVM) mitteilt, gilt für ältere A2-Führerscheine weiterhin der Bestandsschutz. Wer seine Fahrerlaubnis also zwischen dem 19. Januar 2013 und dem 27. Dezember 2016 gemacht hat, darf auch weiterhin gedrosselte Motorräder bewegen, auch wenn deren Ausgangsleistung über den maximalen 70 kW (95 PS) liegt.

Mit dieser Neuregelung der Führerscheinklassen kommt Deutschland der vollständigen Umsetzung der 3. EU-Führerscheinrichtline nach.

Hinweis für Urlauber im Ausland

Oben genannte Sonder- und Ausnahmeregelungen gelten stets nur für Deutschland. Bei einer Fahrt im Ausland mit Mietwagen oder dem eigenem Gefährt riskiert man, unter Umständen, Sanktionen wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Informieren Sie sich als vor Reiseantritt über die Gesetzgebung im jeweiligen Urlaubsland. Im Zweifelsfall gehen Sie zur Führerscheinstelle und informieren Sie sich über die neue Fahrerlaubnis

[Quelle: www.auto-motor-und-sport.de]

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