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Falsch Parken in Deutschland kann teuer werden. Um kein Bußgeld zu kassieren oder sogar den Abschlepper auf den Plan zu rufen, sollten Sie beim Abstellen Ihres Fahrzeuges die folgenden Regeln beachten.
Kennen Sie das folgende Szenario? Sie fahren in die Stadt, um ein paar Einkäufe zu erledigen und suchen verzweifelt nach einem Parkplatz, um nicht so weit laufen zu müssen. Zum Glück haben Sie eine freie Lücke gefunden, das Auto wurde abgestellt und nun auf ins Shopping-Vergnügen. Sehr viele Autofahrer stellen ihr Auto oder den Mietwagen einfach dort ab, wo es überhaupt nicht erlaubt ist. Bemerkt wird das Fehlverhalten oft erst, wenn es bereits zu spät ist und der unbeliebte Strafzettel unter dem Scheibenwischer klemmt oder das Auto schon abgeschleppt wurde. Um nicht auch in eine der vielen Fallen beim Parken zu tappen, sollten Sie die folgenden Regeln beherzigen.
Halten in zweiter Reihe ist verboten!
In Deutschland ist grundsätzlich das Halten in zweiter Reihe nicht erlaubt. Für das Be- und Entladen sind maximal drei Minuten vom Gesetzgeber geduldet, dann muss das Auto weggefahren werden. Wer auf diese Weise dennoch versucht schnell seine Einkäufe erledigen zu wollen, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro. Ausnahmen bilden Taxen: Ihnen ist es gestattet, Fahrgäste in zweiter Reihe Ein- und Aussteigen zu lassen.
Achtung: Das unberechtigte Parken auf Behindertenparkplätzen und in Feuerwehrzufahrten wird jeweils mit 35 Euro bestraft, zusätzlich kann das Auto darüber hinaus kostenpflichtig entfernt werden.
Parken entgegen der Fahrtrichtung ist nicht erlaubt!
Die StVo sieht vor, dass Fahrzeuge ausschließlich am rechten Fahrbahnrand, also in Fahrtrichtung geparkt werden dürfen. Wer also eine Parklücke auf der anderen Straßenseite erspäht, muss Sie zuerst umkehren, um auf dieser Seite parken zu dürfen. Es gibt allerdings auch Ausnahmen: In Einbahnstraßen gilt diese Regel beispielsweise nicht. Zusätzlich erlaubt ist es am linken Fahrbahnrand zu parken, wenn rechts Straßenbahnschienen verlaufen.
Vorsicht ist allerdings bei abgesenkten Bordstein geboten: Denn generell darf hier nicht geparkt werden. Der ADAC weist an dieser Stelle sogar darauf hin, dass diese Regelung ebenfalls für den Bereich der eigenen Grundstückseinfahrt gilt, da die niedrigen Bordsteinkanten nämlich für Rollstuhlfahrer gedacht sind.
Höchstparkdauer beachten
Wer auf Parkplätzen parkt, die eine Parkscheibe einfordern, so gilt: Sie müssen die Parkscheibe grundsätzlich zur vollen oder zur halben Stunde einstellen, ansonsten drohen Verwarnungsgelder zwischen 10 und 30 Euro. Wichtig auch: Bei defekten Parkuhren oder Parkautomaten dürfen Sie Ihr Fahrzeug höchstens bis zur ausgeschilderten Maximalparkdauer stehen lassen. Um darüber einen korrekten Nachweis zu erbringen, müssen Sie in diesem Fall eine Parkscheibe verwenden.
[Quelle: www.auto-service.de; Foto: Pixabay]